Was macht der Elternbeirat
Aufgaben:
Der Elternbeirat soll das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften vertiefen, das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler/innen wahren sowie Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern beraten. Darüber hinaus soll der Elternbeirat bei der Entscheidung über den unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herstellen und bei der Verwendung bestimmter Lernmittel einvernehmliche Entscheidungen herbeiführen.Darüber hinaus kann der Elternbeirat aber auch Vorträge und Seminare organisieren, Anträge bei Bürgerversammlungen stellen, Basare, Sommerfeste u.a. organisieren oder an Projektwochen mitwirken.
Elternbeirats-Alltag:
An der Grundschule an der Ittlingerstraße gibt es 12 ordentliche Elternbeiratsmitglieder. Der Elternbeirat trifft sich ca. 6 x im Jahr zu einer Sitzung, zu der die stellvertretenden Elternbeiratsmitglieder, alle Klassenelternsprecher/innen sowie deren Stellvertreter/innen und in der Regel die Schulleitung eingeladen werden. Es werden aktuelle Fragen behandelt, Termine festgelegt, Projekte besprochen und gemeinsame Aktionen geplant. In jeder Sitzung wird Protokoll geführt, das alle Klassenelternsprecher/innen sowie deren Stellvertreter/innen, aber auch die Schulleitung erhalten. Über die organisierten Feste (Weihnachtsbasar und das Sommerfest) wird Geld eingenommen, welches durch Zuschüsse für vieles wieder an die Schüler/innen zurückfließt. Einmal im Schuljahr erscheint eine Elterninformation.Aktivitäten 'Ihres' Elternbeirats: unter anderem..
- Füllen der Nikolaussäcke
- Taschen mit den Klassenspielsachen
- Werbung für Schulweghelfer
- Organisation der ADAC-Sicherheitswesten für die Erstklässler
- EB-Flyer
- Design Schullogo
- T-Shirts zum Abschied der Viertklässler (seit 2008)
- Unterstützung Schulbücherei
- Organisation der Schulfeste
- Verkauf der Ferien- und Familienpässe
- Infostand bei Elternsprechtag, Schuleinschreibung, erster Schultag
Der Elternbeirat freut sich selbstverständlich immer über Eltern, die bereit sind, Zeit und Ideen einzubringen. Insbesondere während des laufenden Schuljahres ist die spontane Mithilfe und Unterstützung immer wieder gefragt.
Wir möchten durch unsere Aktionen dazu beitragen, dass unsere Kinder eine schöne Grundschulzeit erleben, und mithelfen, die Schüler zu fröhlichen und lebenstüchtigen Personen zu erziehen, die neben dem schulischen Fachwissen auch über gute soziale Kompetenzen verfügen.
Rechtliche Grundlagen:
Der Elternbeirat wird in Volksschulen mit mehr als neun Klassen für die Dauer eines Jahres in einem Wahlgang gewählt. Jeder Klassenelternsprecher hat neun Stimmen; für einen Bewerber darf auf einem Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden. Gewählt sind die neun Bewerber mit den höchsten Stimmzahlen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die übrigen Gewählten sind Ersatzleute in der Reihenfolge der erzielten Stimmzahl.Die Amtszeit des Elternbeirats beginnt mit dem ersten Zusammentritt und endet mit dem ersten Zusammentritt des neuen Elternbeirats im darauffolgenden Schuljahr.
Die Tätigkeit als Elternbeiratsmitglied ist ehrenamtlich.
Die Ämter als Mitglied des Elternbeirats enden mit dem Ablauf der jeweiligen Amtszeit, dem Ausscheiden des Kindes aus der Klasse, der Auflösung der Klasse, der Niederlegung des Amtes oder dem Verlust der Wählbarkeit.
Scheidet ein Elternbeiratsmitglied während der Amtszeit aus, so wird die Ersatzperson mit der nächsthöchsten Stimmenzahl Elternbeiratsmitglied.
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in).
Der Elternbeirat tagt nicht öffentlich. Er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfe der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
Der/die Vorsitzende beruft den Elternbeirat nach Bedarf zu den Sitzungen ein, mindestens jedoch dreimal im Jahr. Er muss ihn einberufen, wenn ein Drittel der Mitglieder es beantragt.
Der Elternbeirat kann die Anwesenheit eines Vertreters des Aufwandträgers sowie des/der Schulleiters/Schulleiterin verlangen. Er kann zur Beratung einzelner Angelegenheiten weitere Personen einladen.